Kreisverband Heidelberg

Anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln

An die Patientenbeauftragte
Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung
Frau Helga Kühn-Mengel
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin

Sehr verehrte Frau Kühn-Mengel -

die neueste Gesundheitsreform hat unter anderem festgelegt, daß alle rezeptfreien Medikamente ab dem 12. Lebensjahr nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden dürfen. Dies hat zur Folge, daß die meisten pflanzlichen Arzneimittel für alle Patienten über 12 Jahren nicht mehr bezahlt werden. Rezeptpflichtig sind nur Arzneimittel, bei denen, zumindest bei Überdosierung, Nebenwirkungen auftreten können. Über die Wirksamkeit ist hiermit nichts ausgesagt. Bitte berücksichtigen Sie bei bei ihrer politischen Einflußnahme folgende Aspekte:

  1. Mit anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln werden sehr häufig schwere und chronische Erkrankungen erfolgreich behandelt.
  2. Auch bei akuten Erkrankungen ist z.B. sehr oft durch anthroposophische und homöopathische Arzneimittel der Einsatz von Antibiotika vermeidbar.
  3. Diese Therapien vermeiden unerwünschte Nebenwirkungen und Dauerschäden und somit auch die Therapie der Nebenwirkungen mit weiteren Arzneimitteln etc.
  4. Die Patienten hatten bisher die freie Wahl, ob sie eine anthroposophische und homöopathische Behandlung wünschen ( und einen entsprechenden Arzt aufsuchen ) oder ob sie eine schulmedizinische Behandlung wünschen. Obwohl der Trend in der Bevölkerung seit vielen Jahren immer mehr zur „sanften Medizin" geht, ist dies jetzt eine Entscheidung der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Hier sind Ihre Rechte als Patient massiv eingeschränkt ( Zweiklassen-Medizin!), obwohl im Arzneimittelgesetz für die anthroposophische Medizin und die Homöopathie jeweils eine eigene Arzneimittelkommission, ebenbürtig neben der für die Schulmedizin steht. Diese Gremien sollten auch mitberaten, welche Arzneimittel weiterhin kassenerstattungsfähig bleiben!
  5. Die anthroposophischen - und homöopathischen Arzneimittel, und die Therapien mit diesen, sind zwar günstiger als die schulmedizinischen Therapien, sie sind aber für chronisch Kranke, welche eine Dauertherapie benötigen (oft Rentner) und für Familien mit mehreren Kindern über 12 Jahren (welche aber noch kein eigenes Einkommen haben) finanziell nicht tragbar, wenn sie dennoch ihren vollen gesetzlichen Krankenkassenbeitrag bezahlen müssen!
  6. Gegebenenfalls sollte den Krankenkassen wenigstens die Möglichkeit gelassen werden entsprechende homöopathische und anthroposophische Modellprojekte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen, damit die Versicherten „mit den Füssen" abstimmen können. Die Beitragssätze werden damit mit Sicherheit nicht steigen!

Für eine Rot-Grüne Regierung kann es nicht hinnehmbar sein, daß die Frage der sanften Medizin allein die Frage des eigenen Geldbeutels (Zwei-Klassen) ist!

Mit Dank und freundlichen Grüßen

DR. MED. JOHANNES ENGESSER
Facharzt für Allgemeinmedizin + Anthroposohische Medizin + Naturheilverfahren
Ökologisch-Demokratische Partei - ödp
Pressesprecher des Kreisverbands Heidelberg
Beisitzer im Landesvorstand Baden-Württemberg
Gesundheitspolitischer Sprecher für Baden-Württemberg
Dammweg 2a
D-69123 Heidelberg
Telefon +49(0)6221-8306 56
Telefax +49(0)6221-8306 58
e-Mail johannes [at] engesser-hofmeister [dot] de
Internet http://www.oedp-heidelberg.de und http://www.oedp-bw.de

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